Liebe Gäste
Der Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet
beide Vertragspartner verbindlich zur Vertragserfüllung,
gleichgültig für welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist. Rücktrittsrechte bestehen
grundsätzlich nicht.
Nimmt ein Mieter für den gebuchten
Zeitraum das Mietobjekt nicht bzw. für einen
Zeitabschnitt des gebuchten Zeitraumes ( Ausfallzeitraum
)
nicht in Anspruch, ist er dennoch grundsätzlich
verpflichtet, in einem solchen Fall die vereinbarte
Miete -abzüglich 10% Pauschale für ersparte
Aufwendungen für den Ausfallzeitraum- zu bezahlen.
Sollte es gelingen, das Mietobjekt
für den Ausfallzeitraum anderweitig zu vermieten,
vermindert sich der Mietzahlungsanspruch entsprechend.
Haben Sie daran gedacht, ob Ihre bestehenden
Versicherungen die speziellen Risiken auf Reisen
abdecken?
Zwei Arten von Risiken sollten Sie auf jeden Fall
absichern, da diese für Sie finanziell belastend sein
können:
Das Risiko vor der Reise, wie Reiserücktritt, und die
Risiken während der Reise, wie Krankheit oder Verletzung
durch einen Unfall im Ausland.
Wir haben die Europäische Reiseversicherung AG als
Partner.
Sie möchten eine Reiseversicherung abschließen?
Auch wenn Sie nicht bei uns gebucht haben,
können Sie eine Reiseversicherung hier abschließen.
Das können Sie
aber erst, wenn Sie eine Buchungsbestätigung haben. Der
Abschluß eines Reiseschutzes muß innerhalb von 14
Tagen, nach erhalten der Buchungsbestätigung,
abgeschlossen sein.
Hilfe bekommen Sie, wenn
Sie das Symbol (im
neuen Fenster) anklicken.
Nehmen Sie bitte Ihre Buchungsbestätigung zur Hand.
Sie können sich auch schon jetzt, im neuen
Fenster, unverbindlich Ihre Reiseversicherungskosten
online ausrechnen lassen.
Angeboten wird ein Rundumpacket als
Storno Plus Versicherung mit
Reiserücktritt-Notfall-Reisegepäck und
Verkehrsmittelversicherung.
Alternativ
können Sie eine reine Storno-Reiserücktrittskosten-Versicherung
abschließen.
Lassen Sie sich
hier unverbindlich ihre Versicherungskosten ausrechnen!

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